Im Detail lassen sich die Aufgaben eines Steuerfachberaters in drei Tätigkeitsfelder untergliedern. Hierzu werden die Durchsetzungs,- Deklarations- und die Gestaltungsberatung gezählt.

Die Erstellung von jeglichen Steuererklärungsvarianten wie: Körperschafts-, Umsatzsteuerjahres-, Erbschaftssteuer-, Gewerbesteuer- oder die Schenkungsteuererklärung fallen in den Bereich einer Deklarationsberatung. Die Überprüfung aller hierunter fallenden Steuerbescheide wird auch als Deklarationsberatung bezeichnet. Weiterhin kommen noch Steueranmeldungen und die Antragstellung von Überbrückungshilfen hinzu.

Als Gestaltungsberatung bezeichnet der Steuerfachberater die spezielle Mandantenberatung zu betrieblichen oder privaten Fragen zum Steuerrecht, aber auch die Beratung für die beste steuerliche Gestaltungsart. Der Berater für Steuerfragen übernimmt bei der Gestaltungsberatung auch die betriebswirtschaftliche Unterstützung von Firmen.

Werden vom Berater Mandanten gegenüber Finanzgerichten vertreten, sprechen die Experten der Branche von einer Durchsetzungsberatung. Die Mandanten werden in der Regel in Bußgeldangelegenheiten oder bei Steuerstrafsachen vertreten.

Es gibt in diesem Berufsfeld auch bestimmte Aufgaben, die eben nur vom Steuerfachberater übernommen werden dürfen. Die oben beschriebenen Aufgabenbereiche fallen unter die vereinbarten Tätigkeiten und in Vorbehaltsaufgaben. Letztere dürfen nur von einem Steuerberater abgearbeitet werden. Die vereinbarten Tätigkeiten können in Ausnahmefällen auch von anderen Gruppen abgehandelt werden. Der Paragraf 33 des Steuerberatungsgesetzes schreibt vor, dass gewisse Tätigkeiten nur von dieser Berufsgruppe ausgeführt werden dürfen. Dies gilt immer für steuerrelevante Tätigkeiten. Der Berater berät seine Mandanten bei steuerrechtlichen Fragen oder bei der Erstellung von diversen Abschlüssen. Auch die Prüfung von Steuerbescheiden gehört zu den Aufgaben eines Steuerberaters.

Laut Paragraf 57 StBerG werden vereinbarte Tätigkeiten beschrieben, die von anderen Gruppen durchgeführt werden können. Meditation, Unternehmensberatung, Vermögensverwaltung, aber auch Insolvenzverwalter, Vollstrecker im Testament-Segment oder Hausverwalter fallen unter diese Rubrik.

Die Berater in Steuerfragen arbeiten in der heutigen Zeit rein digital. Privatpersonen und auch Unternehmen haben digitalisierte Unterlagen, die der Arbeitsweise der Berater sehr entgegenkommen. So wird dem Berater und allen Mitarbeitern der Kanzlei ein sehr hohes Maß an Mobilität ermöglicht. Ein Steuerberater kann deshalb ortsunabhängig arbeiten.

Dennoch arbeiten viele Berater direkt vor Ort und betreuen ihre Mandanten in ihrer Kanzlei. Ein Berater in Steuerfragen arbeitet in der Regel als Angestellte in einer Kanzlei oder Wirtschaftsprüfungsfirma. Sehr viele Berater sind aber als Selbstständige tätig. Ein Berater in Steuerrechtsfragen kann durchaus auch in diversen Unternehmen und Branchen tätig werden. Der größte Teil der Berater arbeiten aber zu fast 70 Prozent als selbstständige Fachberater, der restliche Teil arbeitet als Angestellte.

Zu einer sehr wichtigen Dienstleistung gehört neben den bereits genannten Aufgaben, auch die Beratung im Insolvenzbereich. Der Berater überprüft in einem solch speziellen Fall, die Sanierungsfähigkeit der betroffenen Firma. Er wird Sanierungspläne erstellen. Er setzt sich in diesem Zusammenhang mit den Vor- und Nachteilen eines Vergleichs auseinander. Der Fachberater hat weiterhin die Möglichkeit, Insolvenzpläne zu erstellen und unterschiedliche Sachverständigengutachten einzuholen und diese auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

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